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Wissenswertes für Passagiere des Erfurter Flughafens
Sicherheit am Flughafen
Wichtiger Hinweis:
Seit dem 6. November 2006 gelten neue EU Sicherheitsvorschriften an Flughäfen (PDF-Dokument, 69 Kilobyte), bezüglich der einge-
schränkten Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck (siehe Grafik). Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem
PDF-Dokument.
Die Sicherheitskontrollen aller Passagiere und deren Hand- und Reisegepäck wird, durch rechtliche Bestimmungen weltweit geregelt, von
geschultem Personal mit modernsten Geräten durchgeführt. Zur Gewährleistung einer reibungslosen Abwicklung bitten wir Sie, die nach-
folgenden Hinweise zu berücksichtigen.
Als Internationaler Verkehrsflughafen mittlerer Größe bietet Ihnen der Flughafen Erfurt eine hervorragende Übersichtlichkeit und damit ein hohes Maß an Sicherheit. Unser Servicepersonal beantwortet gern Ihre Fragen und nimmt Anregungen entgegen.
Beim Eintritt in den Sicherheitsbereich sind die Bordkarten, in besonderen Fällen auch die Ausweispapiere, bereitzuhalten.
Erscheinen Sie möglichst frühzeitig bei der Fluggastkontrolle und beschränken Sie die Anzahl der Kabinengepäckstücke. Damit leisten SieIhren Beitrag zur zeitgerechten Kontrolle und zum pünktlichen Abflug. Das mitgeführte Handgepäck, Jacken, Mäntel sowie alle losen Gegenstände wie Feuerzeuge, Schlüssel, Geldbörse, Kugelschreiber, Handy und Ähnliches müssen das Röntgengerät durchlaufen. Dafür stehen Körbe bereit.
Das Röntgen handelsüblicher Kameras, Filme und Laptops ist unbedenklich. Manuelle Kontrollen sind nur bei Spezialausrüstungen nötig.
Die Torsonde dient der Überprüfung der Passagiere. Das Gerät reagiert beim Durchschreiten auf alle metallischen Gegenstände. Die Personalkontrolle mit der Handsonde ist nur nach dem Ausschlagen des Gerätes erforderlich.
Obwohl nachweislich keine Schäden durch die Detektoren entstehen, können Personen mit Herzschrittmachern die Torsonde umgehen.
Gegenstände, von denen eine Gefahr ausgeht oder bei denen die Gefahr einer Verwechslung besteht, fallen unter die Bestimmungen der
gefährlichen Güter und dürfen nicht mitgeführt werden, zum Beispiel:
- Schusswaffen und Munition aller Art
- Sprengstoffe jeder Art
- Hieb- und Stichwaffen
- Explosivkörper
- Feuergefährliche flüssige und feste Stoffe
- Gasbehältnisse
- Oxydierende Stoffe
- Gifte
- Insektizide
- Säuren
- Laugen
- Radioaktive Stoffe
- Stoffe mit Krankheitserregern
- Attrappen, die den Anschein einer Waffe oder von Explosivkörpern erwecken können
Einige dieser Gegenstände können jedoch im aufgegebenen Großgepäck transportiert werden. Setzen Sie sich im Zweifelsfall rechtzeitig
mit dem Luftfahrtunternehmen in Verbindung.
Aus
aktuellem Anlass sind die Sicherheitskontrollen verschärft worden.
Deshalb sind folgende Gegenstände von der Mitnahme im Hand-
gepäck ausgeschlossen worden und müssen im aufgegebenen Großgepäck befördert werden:
- Flüssigkeiten und Getränke, wenn mehr als im Handgepäck erlaubt (siehe Grafik)
- Messer und Scheren jeder Größe
- Werkzeug
- Golfgepäck
- Sportschläger
- Besteck
Beachten Sie bitte, dass bei Flügen mit israelischen, amerikanischen und britischen Unternehmen gegebenenfalls weitergehende und
andere Sicherheitsbestimmungen gelten!
Abschließend
möchten wir Sie darum bitten, Ihr Gepäck stets zu beaufsichtigen, damit
niemand gefährliche oder verbotene Gegenstände
einschmuggeln kann. Ebenfalls ist es dringend angeraten, kein Gepäck von oder für unbekannte Personen mitzunehmen.
Nähere
Informationen erhalten Sie an unserer Information unter der
Telefonnummer 0361-656 22 00 oder bei der Bundespolizei unter der
Rufnummer 03 61-22 00 80.
Fluggastrecht
Wenn es Probleme gibt …
Die Europäische Union hat zur Gewährleistung einer fairen Behandlung von Flugreisenden eine Reihe von Rechtsvorschriften erlassen.
Die Gesellschaft, mit der Sie fliegen, ist für Sie und Ihr Gepäck verantwortlich und muss Ihre Rechte als Fluggast achten.
1. Nichtbeförderung
Wurde Ihnen die Beförderung verweigert, weil nicht genügend Plätze zur Verfügung standen?
2. Annullierung von Flügen
Wurde Ihr Flug annulliert?
3. Große Verspätungen
Hat Ihr Flug zwei Stunden oder mehr Verspätung?
4. Gepäck
Wurde Ihr aufgegebenes Gepäck beschädigt, traf es verspätet ein oder ging es verloren?
5. Verletzung und Tod bei Unfällen
Sind Sie während des Flugs zu Schaden gekommen?
6. Pauschalreisen
Wurden die von Ihnen gebuchten Leistungen auch tatsächlich erbracht?
Das Merkblatt "Fluggastrechte" der Europäische Kommission können Sie hier als PDF-Dokument (322 Kilobyte) herunterladen.
Duty Free – Travel Value Shop
Für Reisende auf die Kanarischen Inseln sowie in Nicht-EG-Länder steht Duty Free wie bisher zur Verfügung. Reisende innerhalb der EU
können das komplette Sortiment (außer Tabakwaren und ein bestimmtes Spirituosen-Sortiment) ohne eine Mengenbegrenzung zu
Niedrigpreisen in Anspruch nehmen.
Geldautomat
Einen EC-Geldautomaten der Reisebank finden Sie im Erdgeschoss des Terminal B. Akzeptiert werden EC-Karten aller Geldinstitute sowie die
Eurocard und die VISA Card.
Informieren Sie sich auf den Lageplänen des Erfurter Flughafens, wo sich der Geldautomat befindet.
